Der aktuelle Rechtsfall
Führerscheinentzug wegen Parkverstößen

Bei Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot läßt sich oft bei Gericht noch „etwas machen“, rät Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer Betroffenen sich zu wehren.
Es gibt aber auch Extremfälle: So ignorierte eine Au-tofahrerin Parkverbote fast schon prinzipiell: Zwischen 2004 und heute sammelte sie 301 Knöllchen. Damit war das Maß voll: Die Straßenverkehrsbehörde verlangte die Prüfung der Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU). Als diese Aufforderung ignoriert wurde, machte das Ordnungsamt ernst, der Führerschein wurde entzogen.
Dagegen wehrte sich die Frau ergebnislos. Um den Führerschein wiederzuerlangen, muss sie einen positiven „Idiotentest“ vorlegen: Das begründet das

 

Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 9.5.2007 (Az.: VG 11 A 247/07) damit, dass auch geringfügige Ordnungswidrigkeiten Zweifel an der Fahreignung begründen könnten, wenn der Fahrer damit zu erkennen gebe, dass er grundsätzlich nicht bereit sei, etwa Parkvorschriften zu beachten. So auch hier. Nach ständiger Rechtsprechung reichen bereits 30 bis 40 Parkverstöße innerhalb eines kürzeren Zeitraumes zum Entzug der Fahrererlaubnis.
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