Der aktuelle Rechtsfall
Pflegekostenregress wegen Wohnrecht

Die unmittelbare Erbeinsetzung der Kinder mit Bestellung eines Wohnrechts der Eltern empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer wegen steuerlicher Vorteile gegenüber dem Berliner Testament. Aber Vorsicht: Der Profi-Tip hat bei Nachahmung durch Laien auch Fallstricke.
Nachdem die wohnberechtigte Mutter ins Pflegeheim kam, vermietete der Sohn die frei gewordene Wohnung in dem geerbten Haus und vereinnahmte die Miete. Mangels anderem Vermögen der Mutter bezahlte das Sozialamt die Kosten für das Pflegeheim - und verlangte die Herausgabe sämtlicher Mieteinnahmen zur teilweisen Deckung der Kosten (Sozialhilferegress). Als der Sohn die Zahlungen verweigerte, kam es zum Rechtsstreit. Das Wohnungsrecht erlösche, wenn seine Ausübung dauern unmöglich werde, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 19.1.07 – V ZR 163/06) zur Rechtslage. Das aber nur dann,

wenn das Recht keinem mehr einen Vorteil biete. Bei der Aufnahme des Wohnrechtsinhabers in ein Pflegeheim könne aber die Ausübung des Wohnungsrechtes durch Vermietung des Objekts wirtschaftlich genutzt werden. Das Wohnungsrecht biete daher aufgrund der erzielbaren Mieteinnahmen noch immer Vorteile und sei daher nicht erloschen. Die Mieteinnehmen stehen daher der Mutter zu und das Sozialamt kann darauf zugreifen.
Der Sohn muss mithin die gesamte vereinbarte Miete an das Sozialamt abführen. Richtig wäre gewesen, im Testament für diesen Fall den Wegfall des Wohnrechts festzulegen oder eine Vermietung auszuschließen.

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