Der aktuelle Rechtsfall
Kein Erbrecht der Ehefrau ab Scheidungsantrag

Auch wenn das Gericht die Scheidung noch nicht ausgesprochen hat, ist der Ehepartner grundsätzlich als Erbe völlig ausgeschlossen, wenn der Erblasser vor seinem Tod noch einen Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht hat, oder der Scheidung zugestimmt hat sofern die Voraussetzungen für eine Scheidung vorgelegen haben.
Was aber, wenn der vom Verstorbenen beauftragte Rechtsanwalt den Scheidungsantrag nach dem Tod seines Mandanten wieder zurücknimmt. Lebt das Erbrecht wieder auf? Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 11.8.06 – 8 W 52/06) meint nein, die spätere Rücknahme des Scheidungsantrags, die nicht

 

mehr auf dem eigenen Willen des Erblassers beruhe, sei unerheblich. Das Eingreifen der gesetzlichen Norm des § 1933 BGB setzte nach Ansicht des Gerichts lediglich voraus, dass ein Scheidungsantrag, der zur Zeit des Erbfalls begründet ist, dem anderen Partner amtlich zugestellt wurde.
Mit einem bei Gericht anhängigen Scheidungsverfahrens besteht mithin in aller Regel kein gegenseitiges Erbrecht der Ehepartner mehr. Liegt in diesem Fall kein Testament vor, werden die Kinder (soweit vorhanden) Alleinerben (in Erbengemeinschaft). Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer rät deshalb, regelmäßig zu prüfen, ob das eigene Testament noch aktuell ist.

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