Der aktuelle Rechtsfall
Bank haftet für Schrott-Immobilien


Der Bankensenat des Bundesgerichtshofs entschied erneut und mit sehr deutlichen Worten zugunsten von Verbrauchern bei Schadensersatzansprüche wegen des Kaufs von überteuerten Schrottim-mobilien. Darauf weist der Fuldaer Kapitalmarktrechtler Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer hin.
In dem am 20.3.2007 (Az. IX ZR 414/04) entschiedenen Fall erwarb die Geschädigte zwecks Steuerersparnis eine vermietete Eigentumswohnung. Zur Finanzierung des Kaufpreises diente ein Bankdarlehen über 100.000 DM, das durch zwei Bausparverträge getilgt werden sollte. Ein Vermittler hatte sie damit überredet, daß sich die Immobilie aus den Mieterträgen selbst finanziere und so eine Altersvorsorge aufgebaut würde – wider besseres Wissen.
Das höchste deutsche Zivilgericht gab der Geschädigten nun Recht. Eine finanzierende Bank ist zur Aufklärung verpflichtet, wenn sie besondere

 

Etwa die Finanzschwäche eines verkauften Fonds oder unrealistische Mietangaben einer Immobilie, die einen falschen Eindruck von der Rentabilität und Finanzierbarkeit der Anlage vermitteln. Zwar muß der Geschädigte die falschen Versprechungen des Anlagevermittlers und das Wissen der Bank hiervon beweisen können. Hat die finanzierende Bausparkasse aber einen Wissensvorsprung, so löst das eine Pflicht zur Aufklärung des Kunden aus. Klärt die Bank nicht vollständig auf, kommt dem Opfer eine Beweiserleichterung zugute, so der BGH bereits im Urteil vom 16.5.2006, Az. XI ZR 6/04. Die Angaben des Vermittler waren der Bank wegen der engen Kooperation zuzurechnen.
Anwalt zu teuer? ADJULEX Rechtsanwälte vereinbart auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.06 in geeigneten Fällen künftig auch Erfolgshonorare.

rechtsanwaelte