Der aktuelle Rechtsfall
Insolvent und nun – Gesetzesreform droht

Bloß nicht den Kopf in den Sand stecken, rĂ€t Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer dringend. Es können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn man die Augen vor der eigenen finanziellen Situation verschließt und einfach weiter Schulden anhĂ€uft.
Das Bundesjustizministerium plant, die Restschuldbefreiung davon abhĂ€ngig zu machen, daß die Verfahrenskosten kĂŒnftig vom Schuldner gezahlt und eine bestimmte Mindestquote der Schulden getilgt werden mĂŒssen. Nutzen Sie daher noch die gĂŒnstige Altrege-lung im Jahr 2007: keine Verfahrenskosten und Nullplan zulĂ€ssig.
Lassen Sie sich deshalb so frĂŒh wie möglich beraten. HĂ€ufig lĂ€sst sich mit einem deutlich reduzierten Zahlungsangebot an die GlĂ€ubiger die finanzielle Schieflage wieder in den Griff bekommen, sogar ohne Insolvenzverfahren. Wenn der Schuldner das will, aber nicht, weil er das muß.

 

SpĂ€testens wenn Sie das GefĂŒhl haben, dass Ihnen die Zahlungsverpflichtungen und Schulden ĂŒber den Kopf wachsen, dann ist es höchste Zeit fĂŒr eine fachkundige Beratung. Viele Privatpersonen aber auch Unternehmen geraten nur deshalb in Insolvenz, weil Sie zu spĂ€t professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Der beste Rat lautet deshalb: gehen Sie lieber zu frĂŒh und lieber einmal zu viel zu einer professionellen Beratung durch den Rechtsanwalt. Denn im frĂŒhen Stadium der drohenden Insolvenz lĂ€sst oftmals das Ruder noch herumreissen. Beratung und Verbraucherinsolvenz durch ADJULEX erfolgt fĂŒr Verbraucher kostenlos. Wir helfen Ihnen, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu beantragen.

rechtsanwaelte