Der aktuelle Rechtsfall
Insolvent und nun – Gesetzesreform droht

Bloß nicht den Kopf in den Sand stecken, rät Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer dringend. Es drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn man die Augen vor der eigenen finanziellen Situation verschließt und weiter Schulden anhäuft.
Das Bundesjustizministerium wird die Restschuldbefreiung ab 2008 davon abhängig machen, daß die Verfahrenskosten künftig vom Schuldner gezahlt und eine bestimmte Mindestquote der Schulden getilgt werden. Nutzen Sie 2007 noch die günstige Altregelung: kostenlos und mit Nullplan.
Lassen Sie sich schnellstens beraten. Oft erreicht man mit einem deutlich reduzierten Zahlungsangebot an die Gläubiger einen Verzicht auf die Restforderung, ohne Insolvenzverfahren: Wenn der Schuldner das will, aber nicht, weil er das muß.

Spätestens wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen die Zahlungsverpflichtungen und Schulden über den Kopf wachsen, dann ist es höchste Zeit für eine Insolvenzberatung. Viele Privatpersonen aber auch Unternehmen geraten nur deshalb in Insolvenz, weil Sie zu spät professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Der beste Rat lautet deshalb: gehen Sie lieber zu früh und lieber einmal zu viel zu einer professionellen Beratung durch den Rechtsanwalt. Denn im frühen Stadium der drohenden Insolvenz lässt oftmals das Ruder noch herumreissen. Beratung und Verbraucherinsolvenz durch ADJULEX erfolgt 2007 für Verbraucher noch kostenlos. Wir helfen Ihnen, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu beantragen.

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