Der aktuelle Rechtsfall
Unfallschaden beim Gebrauchtwagenkauf

Immer wenn die Kaufvertragsparteien keine Vereinbarung über den Zustand einer Ware treffen, kommt es bei der Beurteilung der Frage nach einem Mangel darauf an, welche Beschaffenheit der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann, so der Fuldaer Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jetzt die Frage zu klären, ob der Käufer bei einem Gebrauchtwagen grundsätzlich erwarten könne, dass dieser unfallfrei sei, und bejahte dies: Der Käufer dĂĽrfe grundsätzlich erwarten, dass das Fahrzeug keinen Schaden erlitten habe, bei dem es zu mehr als einem „Bagatellschaden“ gekommen sei, so die Festlegung im  Urteil vom 10.10.07 (Az.: VIII ZR 330/06).

Das hat weitreichende Folgen: Hatte der Gebrauchtwagen einen Unfall, so kann ihn der Käufer – gegen Rückzahlung des Kaufpreises – zurückgeben, und zwar auch dann, wenn der Händler weder Unfallfreiheit zugesichert hat, noch überhaupt eine Aussage zur Frage eines Unfalls gemacht hatte!
In dem entschiedenen Fall hatte das Fahrzeug einen reparierten mehr als fünf Millimeter tiefen Blechschaden, dessen fachgerechte Beseitigung einmal 1.774,67 Euro gekostet hatte. Das sei kein „Bagatellschaden“ mehr, so der BGH. Der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen. Vorschäden werden meist bei späterer Messung der Lackstärke festgestellt, die bei Reparaturen immer ein Vielfaches der Werkslackierung beträgt.

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