Der aktuelle Rechtsfall
EU-Auslandstrick mit Fahrererlaubnis garantiert keine Mobilität in Deutschland

Ob eine im EU-Ausland unter Missbrauch rechtlicher Bestimmungen der EU erworbene Fahrererlaubnis letztlich durch die deutschen Behörden anerkannt werden muss, ist noch nicht abschließend geklärt. Einstweilen ist davon auszugehen, dass jedenfalls bis zur Klärung in einem über mehrere Jahre dauernden verwaltungsgerichtlichen Verfahren die deutschen Behörden die Teilnahme am Straßenverkehr vorläufig untersagen können, auch wenn der Betroffene seine Fahrererlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat wiedererlangt hat.
Ein Kraftfahrer hat nach Verlust des deutschen Führerscheins wegen Alkoholmissbrauchs in der Tschechei erfolgreich einen neuen Führerschein erworben. Der Führerschein hätte mangels dortigen Wohnsitzes nach EU-Recht eigentlich nicht erteilt werden dürfen.

 

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun mit Beschluss vom 21.7.2006, Az. 10 S 1337/06 entschieden, daß deutsche Gerichte berechtigt sind, einem Kraftfahrer jedenfalls vorläufig zu untersagen, in der Bundesrepublik mit einer ausländischen Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilzunehmen. Voraussetzung für ein solches Verbot ist, dass die Überprüfung der Fahreignung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nicht dem in Deutschland üblichen Standard entsprach und die Fahrererlaubnis unter Umgehung der maßgeblichen deutschen Vorschriften erworben worden ist, die als Regelungen des Wohnsitzstaates hätten beachtet werden müssen. Darauf weist Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer hin.

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