Der aktuelle Rechtsfall
Abgeltungsteuer 2009: Jetzt vorausplanen

Die Abgeltungsteuer unterwirft ab 2009 sowohl die laufenden Erträge als auch die Ergebnisse aus der Veräußerung einer Kapitalanlage einheitlich einem proportionalen Steuersatz von 25 %. Die Steuer wird anonym direkt von den Banken entrichtet, was einer Kapitalabwanderung ins Ausland entgegenwirken soll, erläutert Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer den Sinn der neuen Steuer.
Es spielt in Zukunft keine Rolle mehr, ob Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert werden und der Anteilseigner seine Rendite aus dem (Teil-)Verkauf seiner Anteile erzielt oder Zinsen erhält. Verluste aus der Veräußerung von neu angeschafften Aktien können nur mit ebensolchen Gewinnen verrechnet werden. Die Abgeltungsteuer behandelt alle Zuflüsse beim steuerpflichtigen Privatanleger gleich. Sie berücksichtigt nicht, inwieweit diese bereits auf der Ebene

des Schuldners der Kapitalerträge besteuert wurden. Kosten können nur in pauschalisierter Form über den einheitlichen Sparer-Pauschbetrag von 801 €, bei Ehegatten das Doppelte, abgesetzt werden. Werbungskosten, wie Schuldzinsen, werden gar nicht mehr berücksichtigt.
Damit verändern sich die steuerlichen Rahmen-bedingungen für eine Geldanlage komplett. Möglich ist künftig ein Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Besteuerung des allgemeinen Einkommens (dann individueller Steuersatz). Welcher Weg der günstigere ist, sollte frühzeitig abgeklärt werden. Anleger müssen sich unbedingt noch 2007 vorbereiten, um die bis Ende 2008 geltende Spekulationsfrist von 1 Jahr für eine Depotumstellung wahren zu können. Ihre Hausbank hilft sicher.

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