Der aktuelle Rechtsfall
Neue Erbschaftssteuer: Kleinere Unternehmen mĂĽssen vorausplanen

Die neuen Regelungen zur Erbschaftssteuer werden nun endgültig Gesetz und rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Danach soll ein Betriebsübergang auf die Erben nur dann steuerfrei bleiben, wenn die Arbeitsplätze im Betrieb über 10 Jahre mehrheitlich erhalten werden und der Betrieb sogar über 15 Jahre in seinem Bestand fortgeführt wird. Die Summe der gezahlten Löhne und Gehälter darf dazu in keinem Jahr unter 70 Prozent sinken, so Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer.
Für jeden Unternehmer stellt sich hier die Frage, ob er sich darauf einlassen kann, seine Erben für einen derart langen Zeitraum zu binden – oder sie in eine existenzgefährdende Steuerpflicht zu führen. Entwickeln sich die Geschäfte schlechter, sitzen die Erben buchstäblich in der Klemme: Der Erhalt der Arbeitsplätze produziert dann laufende Verluste. Baut der Unternehmenserbe aber Arbeitsplätzen im

Interesse des Erhalts des Betriebs ab, führt dies unweigerlich zur Fälligkeit der Erbschaftssteuer und damit zwangsläufig in den Ruin, wenn keine Barmittel vorhanden sind, um die Erbschaftssteuern nachzuzahlen.
Eine Möglichkeit zur Absicherung ist die schnellstmögliche Ausgliederung der Arbeitsverhältnisse in – ansonsten vermögenlose – Beschäftigungsgesellschaften. Als Unternehmer mindern Sie so die Risiken Ihrer Erben zumindest ab. Es besteht dringender Handlungsbedarf für Unternehmen, um die sich ergebenden neuen Spielräume einer steuerlichen Gestaltung voll auszunutzen.

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