Der aktuelle Rechtsfall
2008: Steuerersparnis für Unternehmer bis 14 %

Wer seinen Gewinn im Unternehmen lässt und nicht privat entnimmt, spart künftig Steuern. Wie die komplizierten Regeln funktionieren, erläutert Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer.
Auch Einzelunternehmen oder Personengesellschaften werden ab 2008 steuerlich entlastet durch § 34a EStG. Thesaurierte Gewinne werden dann auf Antrag nur mit 28,25 Prozent besteuert statt mit dem individuellen Steuersatz des Unternehmers von bis zu 42 %.
Wird der begünstigte Gewinn später entnommen, muß er mit 25 Prozent versteuert werden. Es bleibt dabei ein Stundungszuschlag, der sich durch den Zinsvorteil auf die später entrichtete Steuer rechnet, wenn Gewinne mehr als 5 Jahre im Unternehmen bleiben, oder aber in dieser Höhe Geld aus Privatmitteln in das Betriebsvermögen eingebracht wird. Wichtig daher, in der Bilanz 2007 alle Gewinnrücklagen auszuschütten und sofort als Darlehen wieder einzulegen. Zeit bleibt noch bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses!!!

 

Jeder Gesellschafter hat ein Wahlrecht hat, ob er für seinen Teil des Unternehmensgewinns von der Begünstigung Gebrauch machen will. Für ihn ist der thesaurierte Gewinnanteil gesondert festzustellen und fortzuschreiben, was die Besteuerung von Personengesellschaften etwas verkompliziert. Gerade bei hohen Gewinnen und langfristiger Vermögensplanung lassen sich aber ordentlich Steuern sparen. Voraussetzung ist aber die Gewinnermittlung durch Bilanzierung. Ein besonders kostengünstiges Angbot für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung bietet Ihnen ADJULEX in höchster Qualität.

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