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Insolvenzrecht
Das Unternehmen in der Krise
Insolvenzantragspflichten bei GmbH, GmbH & Co KG und anderen juristischen Personen
Verhinderung der Existenzvernichtung des Schuldners
Geschäftsführerhaftung im Vorfeld der Insolvenz
Gläubigerberatung bei Prüfung insolvenzfest bestellter Sicherheiten
Anfechtung von Gläubigersicherheiten
Strafbarkeitsrisiken des Schuldners bzw. des Geschäftsführers
Konstruktion von Auffanggesellschaften aus der Insolvenz heraus unter Beteiligung von Gesellschaftern bzw. von Familienmitgliedern des Schuldners
Restrukturierung- übertragende Sanierung aus der Insolvenz zur Rettung von Vermögenswerten und/oder Arbeitsplätzen mit Unterstützung von Großgläubigern und Banken.
Schwerpunkt ist hier neben der langjährigen Insolvenzpraxis bei Abwicklung von Insolvenzverfahren mit bis zu 1000 Mitarbeitern einschließlich Konzernverflechtungen die oftmals erfolgreiche Restrukturierung und übertragende Sanierung von Unternehmen. Daneben spielt die konkrete Beratung von Gläubigern bzw. Schuldnern in der bereits anstehenden Krise des Unternehmens, wie auch während der Insolvenz selbst eine große Rolle.
Zur Beratung taugt hier nur der ausgewiesene Spezialist. Sie können sich auch unsere Beratung verlassen.
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