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Unter dem Oberbegriff “Wirtschaftsrecht” beraten wir Unternehmen in betriebsbezogenen Rechtsfragen. Soweit Sie bedarf haben, geht unsere Betreuung weit über die rechtliche Beratung hinaus und in den betriebswirtschaftlichen Bereich hinein. Wir verstehen uns als Gesprächspartner des Unternehmers bzw. der Geschäftsleitung. Dies gilt insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts und der Unternehmensnachfolge. Hierbei sind vielfältige Leistungsbezogene aber auch persönliche bzw. familiäre Fragen neben der Organisation und internen Kontrolle zu beantworten.

Auf Grund unserer Jahrzehnte langen Berufspraxis haben wir einen reichen Erfahrungshintergrund, welche Regelungen sich bewährt haben und wo andererseits immer wieder Schwierigkeiten bzw. Regelungslücken auftreten.

Wir finden mit Ihrer Unterstützung sicherlich auch für Sie die passende Lösung.